Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 01. April 2015
§ 115

§ 115 – Verwendungstest

(1) Das interne Modell muss in erheblichem Maße zur Unternehmenssteuerung verwendet werden und in der Geschäftsorganisation eine wichtige Rolle spielen, insbesondere im Risikomanagementsystem gemäß § 26 und in den Entscheidungsprozessen sowie normal in der Beurteilung des ökonomischen Kapitals und Solvabilitätskapitals sowie in den Allokationsprozessen, einschließlich der Beurteilung gemäß § 27. normal arabic (2) Die Häufigkeit der Berechnung der Solvabilitätskapitalanforderung unter Verwendung des internen Modells muss mit der Häufigkeit konsistent sein, mit der das interne Modell für die nach Absatz 1 genannten Zwecke genutzt wird. (3) Das Versicherungsunternehmen trifft die Beweislast dafür, dass die Anforderungen der Absätze 1 und 2 erfüllt sind.

Kurz erklärt

  • Das interne Modell muss eine zentrale Rolle in der Unternehmenssteuerung und im Risikomanagement spielen.
  • Es wird für Entscheidungen und die Bewertung von ökonomischem und Solvabilitätskapital verwendet.
  • Die Berechnung der Solvabilitätskapitalanforderung muss regelmäßig und konsistent mit der Nutzung des internen Modells erfolgen.
  • Das Versicherungsunternehmen ist verantwortlich dafür, nachzuweisen, dass die Anforderungen erfüllt sind.
  • Die Anforderungen beziehen sich auf die Integration des Modells in die Geschäftsorganisation und Entscheidungsprozesse.